Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine ausländische Fachkraft beschäftigen?
Ihnen wurde die Erteilung eines Einreisevisums nach Deutschland verweigert?
Sie möchten die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?
Der Aufenthaltstitel ist auf Grund eines längeren Auslandsaufenthaltes erloschen?
Sofort-Hilfe
Fragen Sie uns in Skype!
Ablauf und Betreuung
Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
Rechtliche Prüfung, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, ob ein Einreiseverbot besteht oder Ausweisungsgründe existieren
Gegebenenfalls Einholung der notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden, insbesondere Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
Schnelle Antragsbewilligung durch Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Bei Ablehnung des Visumantrags: Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klagen vor dem Verwaltungsgericht mittels Durchführung des sogenannten außergerichtlichen Remonstrationsverfahren möglich
Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung der bereits vorhandenen Aufenthaltserlaubnis
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der beteiligten Behörden abhängig
Rasche Antragsbewilligung mittels Durchführung des Remonstrationsverfahrens innerhalb weniger Wochen möglich
Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht in der Türkei