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Zulassung ausländischer Beschäftigter

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen eine ausländische Fachkraft beschäftigen?
  • Ihnen wurde die Erteilung eines Einreisevisums nach Deutschland verweigert?
  • Sie möchten die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?
  • Der Aufenthaltstitel ist auf Grund eines längeren Auslandsaufenthaltes erloschen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber der Ausländerbehörde
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Rechtliche Prüfung, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen, ob ein Einreiseverbot besteht oder Ausweisungsgründe existieren
  • Gegebenenfalls Einholung der notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden, insbesondere Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Schnelle Antragsbewilligung durch Abklärung des Sachverhaltes mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  • Bei Ablehnung des Visumantrags: Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klagen vor dem Verwaltungsgericht mittels Durchführung des sogenannten außergerichtlichen Remonstrationsverfahren möglich
  • Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Visums bzw. einer Aufenthaltserlaubnis oder Verlängerung der bereits vorhandenen Aufenthaltserlaubnis

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer der Antragsbewilligung ist maßgeblich von der Mitarbeit der beteiligten Behörden abhängig
  • Rasche Antragsbewilligung mittels Durchführung des Remonstrationsverfahrens innerhalb weniger Wochen möglich
  • Dauer des Klageverfahrens wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte vorgegeben

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos

Ansprechpartner in Sachen Aufenthaltsrecht und Ausländerrecht in der Türkei