Ablauf und Betreuung
Nach einer eingehenden Erstberatung rund um das Thema Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gilt es zunächst die grundlegenden Zielsetzungen und die weitere Vorgehensweise gegenüber dem Arbeitnehmer festzulegen.
Dabei müssen zahlreiche Details berücksichtigt werden: Soll eine Abfindung gezahlt werden? Wie sieht eine angemessene Höhe der Abfindung aus? Weitere Fragen betreffen die Freistellung, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, offene Lohnforderungen, das Arbeitszeugnis etc.
Auf dieser Grundlage wird ein Entwurf eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen erstellt. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung kann so durch die Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung vermieden werden.
Kosten und Gebühren
E-Mail: baumann@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0