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Aufhebungsvertrag (Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhätnisses)

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer beenden?
  • Möchten Sie eine gütliche Einigung mit dem Arbeitnehmer erreichen?
  • Benötigen Sie Rechtsberatung beim Entwurf eines Aufhebungsvertrages?

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Ablauf und Betreuung

Nach einer eingehenden Erstberatung rund um das Thema Aufhebungsvertrag (einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses) gilt es zunächst die grundlegenden Zielsetzungen und die weitere Vorgehensweise gegenüber dem Arbeitnehmer festzulegen.

 

Dabei müssen zahlreiche Details berücksichtigt werden: Soll eine Abfindung gezahlt werden? Wie sieht eine angemessene Höhe der Abfindung aus? Weitere Fragen betreffen die Freistellung, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, offene Lohnforderungen, das Arbeitszeugnis etc.

 

Auf dieser Grundlage wird ein Entwurf eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen erstellt. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung kann so durch die Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung vermieden werden.

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung eines kostenaufwändigen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht
  • Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen als Arbeitgeber
  • Rechtssicherheit durch einen juristisch abgesicherten Aufhebungsvertrag

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig
  • Kurzfristiger Entwurf eines Aufhebungsvertrages
  • Erfolgreicher Abschluss in der Regel innerhalb weniger Wochen

Kosten und Gebühren

  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten
  • Gesetzlich keine Kostenerstattung möglich, jede Partei trägt die Anwaltsgebühren selbst

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht