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Immobilienrecht und Baurecht

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Planen Sie demnächst ein Bauvorhaben?
  • Bestehen rechtliche Probleme mit Ihrem Bauträger, Bauunternehmer oder Architekten?
  • Möchten Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihren Bauträger, Bauunternehmer oder Architekten geltend machen?
  • Sind Sie als Bauträger, Bauunternehmer oder Architekt Schadensersatzansprüchen ausgesetzt und möchten diese abwehren?
  • Möchten Sie als Bauträger, Bauunternehmer oder Architekt Vergütungsansprüche gegen Ihren Auftraggeber geltend machen?
  • Möchten Sie als Immobilienmakler Vergütungsansprüche geltend machen oder als Auftraggeber solche Ansprüche abwehren?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Entwerfen von Bauverträgen unter Berücksichtigung insbesondere des Bauvertragsrechts, des Architektenrechts sowie des Ingenieurrechts
  • Erläutern der Rechtslage und von Rechtsansprüchen insbesondere unter Berücksichtigung von Haftungsfragen sowie gegebenenfalls Schadensabwicklung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Abschluss eines interessengemäßen Bauvertrages unter Reduzierung von Konfliktpotential
  • Vermeidung von Haftungsrisiken für Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure unter gleichzeitiger Sicherstellung der Vergütungsansprüche
  • Sicherstellung des Rechtsschutzes für Bauherren, insbesondere Aufrechterhaltung von Mangeleinreden
  • Geltendmachen bzw. Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Schaffung von Rechtssicherheit

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Vertretung bei Geltendmachen oder Abwehr von Ansprüchen kurzfristig möglich
  • Bei gerichtlichem Tätigwerden geben die Gerichte den Zeitrahmen eines Verfahrens vor, oft mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht