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Insolvenzverschleppung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Befindet sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
  • Ist die Existenz Ihres Unternehmens bedroht?
  • Ist Ihr Unternehmen überschuldet oder droht die Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens
  • Versuchen Sie bereits, mit Geldern aus Ihrem Privatvermögen Ihr Unternehmen aufrecht zu erhalten?
  • Ist bereits ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Ihre Person eingeleitet worden?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit durch zu langes Zögern für den Fall, dass sich das Unternehmen bereits seit längerer Zeit in der Krise befunden hat
  • Stellen eines Insolvenzantrages, der innerhalb von kurzer Zeit erfolgen muss, nachdem Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurde
  • Darlegung von Bewertungsunsicherheiten
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit wegen einer lediglich fahrlässigen Nichtkenntnis der Überschuldung, der drohenden oder der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit
  • Sofern bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Person eingeleitet wurde: Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung von strafbarem Handeln
  • Verminderung des Risikos der persönlichen Haftung strafrechtlich und vermögensrechtlich
  • Existenzerhaltung durch rechtzeitiges und besonnendes Handeln
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Einstellung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder nach  Verständigung über einen Strafbefehl
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Verfahrensdauer wird maßgeblich von Ihrer Mithilfe vorgegeben
  • Prüfung der Rechtslage sowie gegebenenfalls Stellung eines Insolvenzantrages innerhalb weniger Tage
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Verständigung über einen Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in der Regel nach einigen Wochen

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern
  • Erstattung der Gebühren bei Freispruch: gesetzliche Gebühren

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht