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nationale/internationale Joint Ventures

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie mit einem anderen Unternehmen kooperieren, ohne dabei den selbständigen Charakter Ihres Unternehmens zu verlieren?
  • Möchten Sie über Ihr bestehendes Unternehmen hinaus ein weiteres Unternehmen gründen, aber die Kosten und Risiken nicht alleine tragen?
  • Möchten Sie in Ihrem Unternehmen vorhandene Ressourcen sichern und zukünftig weitergehend nutzen?
  • Möchten Sie den Zugang zu neuen Absatzmärkten erschließen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Vorbereitung des Joint Ventures unter Berücksichtigung der konkreten Beteiligungsmöglichkeiten hinsichtlich Kapital, sonstigen Ressourcen, Know-How oder Betriebsanlagen
  •  Aufzeigen der jeweils möglichen Rechtsformen des neu zu gründenden Tochterunternehmens insbesondere unter Berücksichtigung von Haftungsfragen, Zusammensetzung des Kapitals, Geschäftsführung sowie Steuerlasten
  • Aufsetzen der konkreten vertraglichen Regelung der Beteiligung
  • Eigentliche Gründung der Tochtergesellschaft

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Ausschöpfen von sich bietenden Synergieeffekten, auch im Hinblick auf internationale Absatzmärkte
  • Einerseits Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen durch gemeinsame Gründung und Führung des Joint Venture, dadurch Senkung der Kosten- und Risikolast
  • Andererseits dennoch Gewährleistung von Autonomie durch die rechtliche und organisatorische Unabhängigkeit des Tochterunternehmens von den Partnerunternehmen, dadurch geringere Haftung
  • Festsetzung klarer Zielsetzungen zwischen den Partnerunternehmen zur Vermeidung von potentiellen Streitigkeiten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Vertretung z.B. gegenüber Behörden vor Ort nach Absprache möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos möglich
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht