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Kapitalmarktrecht

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie mit Devisen oder Wertpapieren handeln?
  • Suchen Sie nach Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen?
  • Möchten Sie sich auf dem Finanzmarkt mittel- oder langfristig Kapital beschaffen?
  • Planen Sie die Emission von Wertpapieren?
  • Haben Sie auf dem Gebiet des Kapitalmarkts Schäden erlitten und möchten diese geltend machen?
  • Sind Sie im Bereich des Kapitalmarktrechts Schadensersatzansprüchen ausgesetzt und möchten diese abwehren?

Sofort-Hilfe

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Erläuterung der unterschiedlichen Möglichkeiten, sich auf dem Kapitalmarkt zu bewegen insbesondere unter Berücksichtigung von Risiken, Anlagehorizonten, Renditemöglichkeiten und Haftungsfragen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzeptes zu Beschaffung, Sicherung oder Steigerung des Kapitals
  • Sicherstellung des Individualschutzes der Kapitalanleger
  • Geltendmachen oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Schaffung von Rechtssicherheit 

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Vertretung bei Geltendmachen oder Abwehr von Ansprüchen kurzfristig möglich
  • Bei gerichtlichem Tätigwerden geben die Gerichte den Zeitrahmen eines Verfahrens vor, oft mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht