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Kartellrecht

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen mit anderen Unternehmen treffen und diese zuvor kartellrechtlich überprüfen lassen?
  • Haben Sie bereits Bußgelder oder sonstige Sanktionen aufgrund angeblicher Wettbewerbsverstöße (Kartellverstöße) erhalten?
  • Möchten Sie Schadensersatzforderungen gegenüber einem kartellwidrig handelnden Unternehmen geltend machen oder ist Ihr Unternehmen solchen Schadensersatzforderungen ausgesetzt?
  • Möchten Sie gegen den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines Konkurrenzunternehmens vorgehen?
  • Befürchten Sie kartellrechtliche Probleme im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfung von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen mit anderen Unternehmen oder zwischen dritten Unternehmen auf kartellrechtliche Auswirkungen hin, insbesondere darauf, ob diese kartellrechtlich zulässig, bedenklich oder verboten sind

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Treffen von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die mit dem Kartellrecht vereinbar sind
  • Verhindern der Verhängung von Bußgeldern oder sonstigen Sanktionen oder gegebenenfalls Vorgehen dagegen
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen aufgrund kartellrechtlicher Verstöße
  • Schaffung von Rechtssicherheit zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Vertretung bei Geltendmachen oder Abwehr von Ansprüchen kurzfristig möglich
  • Bei gerichtlichem Tätigwerden geben die Gerichte den Zeitrahmen eines Verfahrens vor, oft mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht