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Kündigung des Arbeitsvertrages (Außerordentliche und ordentliche Kündigung)

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Sie möchten eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen?
  • Sie möchten eine ordentliche Kündigung aussprechen?
  • Ein Arbeitnehmer hat eine außerordentliche (fristlose) oder ordentliche Kündigung erklärt?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Überprüfen bzw. Entwerfen einer außerordentlichen (fristlosen) odervordentlichen Kündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Vertretung im Rahmen einer vom Arbeitnehmer erhobenen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
  • Zwei Phasen: vorgerichtlich und gerichtlich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Alternative Ziele: Aushandeln einer Abfindung im Rahmen des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht oder Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung mit der Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Ganzheitliche Lösung: Abwehr von Lohnansprüchen, Gratifikationen oder Urlaubsabgeltung, Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Wiederherstellung des Betriebsfriedens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Absprache
  • Die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, Gütetermin zur raschen Streitbeilegung wird in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen festgesetzt
  • Dauer des streitigen Verfahrens wird maßgeblich durch die Gerichte vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich des gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht