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Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Planen Sie, Ihrem Mieter eine fristlose (außerordentliche) oder ordentliche Kündigung auszusprechen?
  • Möchten Sie gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage erheben?
  • Ist bereits ein Räumungstitel vorhanden und möchten Sie als Vermieter diesen zwangsweise durchsetzen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber dem Mieter
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele
  • Überprüfen / Entwerfen der fristlosen Kündigung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Darlegung von außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten
  • Gegebenenfalls Vertretung im Rahmen einer Räumungsklage

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen als Vermieter
  • Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung
  • Räumung und somit Erlangung am Besitz an der Wohnung
  • Ganzheitliche Lösung: Regelung sonstiger offener Fragen oder Ansprüche, z.B. Geltendmachen von Mietrückständen
  • Rechtssicherheit und dadurch Vermeidung von Streitigkeiten in der Zukunft

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Dauer eines gerichtlichen Verfahrens (in der Regel Räumungsklage) wird maßgeblich von den Gerichten vorgegeben, häufig mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich des gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos