Sprache:

Standorte der Kanzlei:

News und Service:

Unternehmensnachfolge

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie Ihr Unternehmen vollständig oder teilweise auf einen oder mehrere zukünftigen Unternehmer überleiten?
  • Sind Regelungen zu treffen bezüglich der Übergabe der Führung des Unternehmens?
  • Ist eine Übertragung der Kapitalanteile auf den übernehmenden Unternehmer durchzuführen?
  • Suchen Sie Alternativen zur familieninternen Unternehmensnachfolge?

Sofort-Hilfe

Fragen Sie uns in Skype!

Chat with me

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Erstellung eines Unternehmensübergabeplans anhand gesetzlicher Grundlagen zur Vorbereitung der Transaktion
  • Erläuterung der unterschiedlichen Möglichkeiten z.B. zum genauen Zeitpunkt der Übergabe, zu den Zahlungsmodalitäten oder zur Rechtsform des Betriebs
  • Aufsetzen der konkreten vertraglichen Regelung der Unternehmensübergabe

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Wahl von konkreten Regelungen zur Unternehmensnachfolge, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gleichermaßen gerecht wird
  • Regelung von offenen Fragen oder Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Erwerber des Unternehmens, insbesondere unter Berücksichtigung von Haftungsfragen
  • Geltendmachen oder Abwehr von Forderungen auch gegenüber Dritten im Zuge der Unternehmensübergabe
  • Schaffung von Rechtssicherheit zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Vertretung bei Geltendmachen oder Abwehr von Ansprüchen kurzfristig möglich
  • Bei gerichtlichem Tätigwerden geben die Gerichte den Zeitrahmen eines Verfahrens vor, oft mehrere Monate

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht