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Strafverteidigung und Strafvollstreckung

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Wurden Sie polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
  • Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit  begangen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sie zugelassen?
  • Sind Sie bereits wegen einer Straftat verurteilt?

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden
  • Einleitung möglicher Rechtsmittel im Falle einer Verurteilung
  • Strafverteidigung im Verfahren zur vorzeitigen Entlassung im Fall der Inhaftierung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung
  • Aussetzung der Strafe zur Bewährung
  • Aufhebung einer Verurteilung in der Rechtsmittelinstanz
  • Vorzeitige Entlassung im Fall der Inhaftierung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern
  • Erstattung der Gebühren bei Freispruch: gesetzliche Gebühren

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht