Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen?
Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sie zugelassen?
Sind Sie bereits wegen einer Straftat verurteilt?
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Ablauf und Betreuung
Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
Akteneinsicht
Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden
Einleitung möglicher Rechtsmittel im Falle einer Verurteilung
Strafverteidigung im Verfahren zur vorzeitigen Entlassung im Fall der Inhaftierung
Ziele und Erfolgsaussichten
Bestimmung der Verteidigungsstrategie
Freispruch
Strafmaßminderung
Aussetzung der Strafe zur Bewährung
Aufhebung einer Verurteilung in der Rechtsmittelinstanz
Vorzeitige Entlassung im Fall der Inhaftierung
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird
Kosten und Gebühren
Eine Abrechnung vorgerichtlich
RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern
Erstattung der Gebühren bei Freispruch: gesetzliche Gebühren