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Untreue

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sind Sie vertraglich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Geschäftsführer einer GmbH?
  • Sind Sie gesetzlich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Betreuer oder Insolvenzverwalter?
  • Sind Sie geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH?
  • Fürchten Sie insofern aufgrund eines möglicherweise strafbaren Verhaltens die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung?
  • Ist bereits ein Strafverfahren wegen Untreue gegen Ihre Person eingeleitet worden?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit durch vorsätzliche Verletzung der Pflicht zur Betreuung fremder Vermögensinteressen und Herbeiführung eines Schadens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit durch Missbrauch der Ihrer Person eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten und Herbeiführung eines Schadens
  • Erörterung einer möglichen Strafbarkeit eines geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH z.B. durch „ausplündernde“ Privatentnahmen
  • Sofern bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Ihre Person eingeleitet wurde: Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung von strafbarem Handeln
  • Verminderung des Risikos der persönlichen Haftung strafrechtlich und vermögensrechtlich
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Einstellung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder nach  Verständigung über einen Strafbefehl
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Prüfung der Rechtslage bei Vorliegen der relevanten Unterlagen innerhalb weniger Tage
  • Sofern bereits ein Strafverfahren gegen Ihre Person eingeleitet worden ist: Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Verständigung über einen Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in der Regel nach einigen Wochen

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern
  • Erstattung der Gebühren bei Freispruch: gesetzliche Gebühren

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht