Arbeitsrecht

Arbeit schweißt zusammen
  • 45-Stunden-Woche
  • begrenzte Überstunden
  • Kündigungschutz nach deutschem Vorbild besteht seit 2003 ab einer Mitarbeiterzahl von 30
  • türkische Sozialversicherungspflicht für deutsche Mitarbeiter nur, wenn keine Zahlung in Deutschland

Das Arbeitsrecht in der Türkei ist im wesentlichen im Arbeitsgesetz mit der Nummer 1475 geregelt, welches mit dem Reformgesetz Nummer 4857 im Jahre 2003 mit westlichen Standards ausgestattet wurde. So existiert seit dem auch ein arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren.

Es gilt die 45-Stunden-Woche. Die wöchentliche Arbeitszeit kann erhöht werden, jedoch nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer. Pro Tag dürfen maximal drei Stunden, innerhalb eines Jahres an maximal neunzig Tagen Überstunden geleistet werden. Dies sind mit einem Aufschlag von 50 % des regulären Stundenlohnes zu vergüten.

Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren ist nicht gestattet. Betriebe über fünfzig Mitarbeiter müssen Behinderte, ehemalige Strafgefangene und Terrorgeschädigte  beschäftigen, wobei die Abzahl mit 6 vom Hundert der Gesamtbeschäftigten nach unten begrenzt ist.

Die arbeitsrechtliche Gleichberechtigung schreibt vor, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn zu erhalten haben.

Ein Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer. Der Urlaubsanspruch beträgt bis zu einer Dauer von fünf Beschäftigungsjahren vergleichsweise kurze 15 Tage. Mit einer Staffelung erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch auf bis zu 26 Tage.

Schriftliche Arbeitsverträge sind nur bei Beschäftigungen ab einem Jahr vorgeschrieben.

Der Kündigungsschutz ist nach deutschem Vorbild aufgebaut: eine ordentliche Kündigung kann nur bei verhaltens- oder betriebesbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Der Kündigungsschutz greift allerdings erst ab einer Mitarbeiterzahl von 30 Beschäftigten.

Die Sozialversicherung deutscher Mitarbeiter türkischer Unternehmen ist in der Türkei nur zwingend, wenn diese nicht in Deutschland entrichtet wird.

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