Steuerrecht

Steuern - Einkommen des Staates
  • nach westlichen Vorbildern aufgebaut
  • Unterscheidung in direkte und indirekte Steuern
  • für das Verfahrensrecht existiert ein der deutschen Abgabenordnung ähnliches Gesetz

Das türkische Steuerrecht ist nach westlichen Vorbildern aufgebaut. Es wird zwischen direkten (Körperschafts-, Einkommen-, Kapitalertragssteuer und weiteren) und indirekten Steuern (Mehrwertsteuer und andere) und sonstigen Steuern (Schenkung-, Erbschaft-, Grundsteuer und andere) unterschieden.

Für die Erhebung der Steuern erfolgt auf Grundlage eines Gesetzes, das der deutschen Abgabenordnung ähnlich ist.

Die Festsetzung der Steuern erfolgt jährlich. Ein Steuerbescheid ergeht nur, wenn er von der Steuererklärung abweicht. Steuerschulden sind in der Regel in drei gleichen Raten zu begleichen. Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid müssen innerhalb einer Frist von 30 Tagen eingelegt werden, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Säumniszuschläge betragen gegenwärtig 2,5 vom Hundert monatlich.

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