Patent- und markenrechtliche Einschränkungen
Weiterhin ist zu beachten, dass allgemein gebräuchliche Zeichen, Logos oder Worte oftmals nicht geschützt werden können. Ist der gewünschte Name bereits beim Patent- und Markenamt angemeldet, kann dagegen ein weiterer Eintrag in Frage kommen, falls Sie in einer anderen Branche als der bisherige Namensinhaber tätig werden und der Verdacht einer Ausbeutung des guten Rufs der bestehenden Marke ausgeschlossen werden kann.
Domain-Namen und Online-Medien
Rechtsstreite um Domain-Namen beruhen oft auf Markenrechtsverletzungen. Bereits durch die Verwendung eines Domains werden oftmals Markenrechte verletzt. Andererseits können auch Domainnamen selbst markenrechtlichen Schutz genießen und eine Markenanmeldung empfehlenswert sein. Markenverletzungen können auch durch Inhalte und Gestaltungen von Webseiten sowie Metatags verursacht werden.
Vorkehrungen
Um den Konflikt mit dem Markeninhaber zu vermeiden, ist es außerdem ratsam, im Vorfeld der geschäftlichen Nutzung eines Namens oder der Registrierung einer Marke bestehende Kennzeichenrechte zu recherchieren. Der Gebrauch eines bereits kennzeichenrechtlich geschützten Namens stellt ein erhebliches Kostenrisiko und Abmahnrisiko dar.
Mit einer Markenanmeldung beim zuständigen Patent- und Markenamt kann der
Markeninhaber mit dem Markenschutz ein absolutes Schutzrecht erlangen. Die angemeldete Marke kann sich dabei zu einem immateriellen Vermögensgegenstand entwickeln, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmachen.
Marken-Anmeldung
Planen Sie eine Markenanmeldung, analysieren wir den betroffenen Bereich nach artgleichen bzw. bereits geschützten Marken. Bei gewerblich anwendbaren Neuerfindungen übernehmen wir die Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung sowie den Markenschutz und beraten Sie über flankierende Schutzmöglichkeiten gegen unerlaubte Nutzung durch Dritte, so z. B. durch wettbewerbsrechtliche Prüfung sowie Sicherung gleichlautender Internetseiten. Mögliche Verjährungsfristen behalten wir für Sie im Auge und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Abmahnungen, Patent- oder Markenrechtsverstößen, Löschungs- sowie Abgrenzungsverfahren.
E-Mail: hemam@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0
E-Mail: kerner@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0