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Klassischer Wettbewerb

Klassisches Wettbewerbsrecht

Zielsetzung des Wettbewerbsrechtes ist es, unlauteren Wettbewerb, namentlich wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen, unwahre oder irreführende Angaben, geschäftsschädigende Äußerungen und ähnliches leistungsfremdes Marktverhalten zu bekämpfen. Bereits am Markt etablierte Wettbewerber verfolgen daher oft Wettbewerbsverstöße ihrer Konkurrenten, um keine Nachteile zu erleiden. 

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Folgen von Wettbewerbsverstößen

Die Folge eines Wettbewerbsverstoßes ist meist eine mit hohen Kosten verbundene Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind dabei oftmals so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung bereits ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe damit zwangsläufig anfällt. Zur Vermeidung derartig weitreichender Nachteile sollte vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlicher Rat eingeholt werden.

 

Klassische Abmahngründe im Wettbewerbsrecht:

  • Abmahnung Impressum/ Telemediengesetz
  • Abmahnung Widerruf/ Widerrufsbelehrung/ Rückgabebelehrung
  • Abmahnung Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Abmahnung Preisangaben
  • Abmahnung Informationspflichten
  • wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Werbung /Werbesprüchen

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht & Werberecht:

  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen
  • Abmahnungen
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Abwehr von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen
  • Beratung bei Werbemaßnahmen (Werberecht)
  • Werberecht für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Steuerberater, etc.
  • Beratung von Geschäftsideen
  • Überprüfung von Internet-Auftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße

Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht