Folgen von Wettbewerbsverstößen
Die Folge eines Wettbewerbsverstoßes ist meist eine mit hohen Kosten verbundene Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind dabei oftmals so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung bereits ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe damit zwangsläufig anfällt. Zur Vermeidung derartig weitreichender Nachteile sollte vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlicher Rat eingeholt werden.
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