Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
Wann genau ein solcher Verstoß vorliegt, ist dabei stark vom Einzellfall abhängig. So ist beispielsweise die vergleichende Werbung inzwischen zwar grundsätzlich zulässig, sie muss allerdings überaus sensibel vorgehen, um vor dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bestehen zu können.
Grundsätzlich zulässig sind ausgeklügelte Rabattsysteme und Zugaben zur dauerhaften Kundenbindung. Dennoch unterliegen diese verkaufsfördernden Maßnahmen klaren wettbewerbsrechtlichen Grenzen. Darüber hinaus kann ein schlagkräftiger Slogan schnell die Verletzung eines bestehenden Marken- oder Urheberrechts darstellen.
Präventive Beratung und Beobachtung von Wettbewerbern
Wir beraten Sie präventiv über die Grenzen der Zulässigkeit in Ihren Werbesendungen, um Abmahnungen durch Wettbewerber zu vermeiden. Aber auch die gezielte Beobachtung des Medienauftritt Ihrer Mitbewerber ist unentbehrlich, um Nachteile zu vermeiden.
Zur Überwachung des Mediums TV ist in unserem Zentralgebäude in Nürnberg eine eine moderne Sattelitenanlage installiert, welche den Empfang aller deutsch-, russisch- und türkischsprachigen Fernsehsender ermöglicht. Durch gezielte Kontrolle der Fernsehwerbung können wir in Ihrem Auftrag Verstöße von Mitbewerbern gegen das Wettbewerbsrecht ausmachen und entsprechende Maßnahmen treffen.
Ferner können wir Verstöße bei Werbeblöcken Ihrer Mitbewerber gegen Ihre bestehenden Marken- oder Urheberrechte ausfindig machen. Zur Sicherung der erforderlichen Beweismittel bieten wir ferner die Möglichkeit der technischen Aufzeichnung der Fernsehwerbung Ihrer Mitbewerber auf modernen Medien an.
Unsere Serviceleistungen:
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