Immobiliensteuer

Immobilien in der Alstadt Antalyas
  • Immobiliensteuergesetz in den Jahren 1998 bis 2002 wesentlich geändert
  • Immobiliensteuer umfasst Gebäude- und Grundsteuer
  • Grunderwerbssteuer beträgt 3 vom Hundert des Kaufpreises

Das Immobiliensteuergesetz "Emlak Vergisi Kanunu - EVK" ist in den Jahren 1998 und 2002 in zahlreichen wesentlichen Punkten geändert worden. Die Immobiliensteuer "Emlak Vergisi" umfasst zwei Steuerarten in der Türkei, zum einen die Gebäudesteuer "Bina Vergisi" und zum anderen die Grundsteuer "Arazi Vergisi", deren Einnahmen den Gemeinden zufließen. Die Sätze dieser jährlich zu entrichtenden Steuern liegen zwischen 0,3 und 0,6 Prozent. Außerdem wird in der Türkei beim Kauf und Verkauf von Immobilien eine Steuer in Höhe von drei Prozent erhoben, die je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer zu tragen ist. Dabei wird der Kaufpreis des Objektes als Bemessungsgrundlage zu Grunde gelegt. Zu Vermeidung der Steuerhinterziehung gibt die Stadtverwaltung Mindestpreise für Immobilien in den jeweiligen Stadtteilen vor. Die Steuer wird fällig, sobald die Immobilie übertragen wurde und der Kaufpreis gezahlt wird.

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