Allgemeine Investitionsförderung

Gemeinsame Kraft führt zum Ziel
  • Zahlreiche Fördermaßnahmen, mangels Übersichtlichkeit Recherche notwendig
  • Gefördert werden Exporte, Freihandelszonen, Technologieparks, Forschung und Entwicklung, bestimmte Regionen, Branchen und klein- und mittelständische Unternehmen
  • Mindestinvestition als Voraussetzung zur Förderung
  • Förderung nicht als Geldzahlung, sondern in Form von Steuer- und Zollabgabenbefreiung

Zahlreiche staatliche Fördermaßnahmen auch für ausländische Investoren

Die zahlreichen staatlichen Fördermaßnahmen sind in der Türkei in verschiedenen Gesetzen, Ministerratsbeschlüssen, Bekanntmachungen und Runderlassen geregelt. Da es hier an einer Übersichtlichkeit ermangelt, empfehlt sich vor einer Investition in der Türkei unbedingt eine umfangreiche Recherche zu Fördermitteln. Auch deutsche Institutionen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) finanzieren Investitionen in der Türkei.

Die Fördermaßnahmen des türkischen Staates beziehen sich auf Exporte, Freihandelszonen, Technologieparks, Forschung und Entwicklung, Investition in bestimmten Regionen, Branchen oder auf klein- und mittelständische Unternehmen.

Exportförderung nimmt der türkische Staat durch Gewährung von Exportkrediten und Exportversicherungen vor. Außerdem können Unternehmen die Erstattung der Vorsteuer für die Exporte beantragen.

Die Investitionsförderung, die den größten Teil der staatlichen Fördermaßnahmen ausmachen dürfte, kommt dann in Betracht, wenn durch eine "Förderungsurkunde" des Schatzamtes eine Investition als förderungswürdig angesehen wird, weil in bestimmten Branchen oder Regionen, oder von klein- und mittelständischen Unternehmen (auf türkisch abgekürzt KOBİ) investiert wird.

Insgesamt 46 Branchen gelten allgemein als förderungswürdig. Einige davon sind:

  • Elektroindustrie
  • Schiffs- und Jachtbau, Werften
  • Rehabilitationszentren
  • Informationstechnologie
  • Softwareentwicklung
  • Tourismus
  • Bildung
  • Umweltschutz
  • Forschung- und Entwicklung
  • Infrastruktur- und Energieinvestitionen
  • Gesundheit
  • Bergbau
  • Flugzeug- und Helikopterbau
  • Technologien mit Vorrang

Die Förderung der Regionen kann außerhalb der als entwickelt geltenden Provinzen Istanbul und Kocaeli wie der Stadtgebiete Ankara, Izmir, Antalya, Adana und Bursa in Betracht kommen. Die weitere Unterteilung der Regionen wird in "normale Regionen" und "Regionen mit Entwicklungspriorität" vorgenommen, so dass eine unterschiedlich starke Förderung stattfindet. Regionen im mittleren Anatolien, im Südosten, Nordosten, Norden und Osten der Türkei werden am stärksten gefördert.

Fördermaßnahmen, die als weitere Voraussetzung eine Mindestinvestition nach sich ziehen, bedeuten keine Geldzahlungen, sondern besondere Steuer- und Zollabgabenbefreiungen oder die Gewährung zinsgünstiger Kredite.

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