EU und Türkei

Albrecht Dürer: Zeichnung der Mutter (im Alter von 63 Jahren) 1514
  • seit 1996 ist die Türkei Mitglied der Zollunion
  • seit Oktober 2005 EU-Beitrittsverhandlungen
  • große Reformbemühungen prägen Rechtslandschaft
  • umfangreiche Liberalisierung ausländischer Investitionen

Europa - ein Vorbild für die Türkei

Seit 1996 ist die Türkei in der Zollunion. Im Oktober 2005 wurden die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufgenommen. Totz der teilweise ins Stocken geratenen Verhandlungen prägen große Reformbemühungen für die Aufnahme in die EU die gesamte türkische Rechtslandschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für ausländische Direktinvestitionen (Nr. 4875 vom 05.06.2003) sind ausländische Investitionen in der Türkei nicht mehr genehmigungspflichtig. Der ausländische Kapitalanteil kann seitdem auch 100 % betragen - unabhängig vom Investitionsbereich Produktion, Handel und Dienstleistung. Die Mindestkapitalschwelle von fünfzigtausend USDollar für jeden ausländischen Gesellschafter wurde ebenfalls abgeschafft.

Die Zentralstelle "Generaldiraktoriat für ausländische Investitionen" (Yabancı Sermaye Genel Müdürlüğü) im Staatssekretariat für Schatzwesen (Hazine Müsteşarlığı) in Ankara hat ihre bedeutende Rolle verloren. Mit ausländischem Kapital gegründete Unternehmen sind bis auf beim Immobilienerwerb in der Türkei inländischen Unternehmen gleichgestellt.

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