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Türkisches Erbrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten Ihre in der Türkei gelegene Immobilie vererben?
  • Sie haben Vermögen in der Türkei geerbt?
  • Sie sind mit einem Türken / einer Türkin verheiratet und wollen ein gemeinsames Testament / einen Erbvertrag errichten?

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Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Erbeinsetzung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Besonderheiten bei Vermögen im Ausland
  • Erarbeitung eines Testaments / Erbvertrags in der individuell gewünschten Weise
  • Überprüfung der gewünschten Erbeinsetzung und Vermögensverteilung hinsichtlich der erbschaftssteuerlichen Belastungen bei Auslandsbezug
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Erbvertrages

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung des Nachlasses entsprechend der individuellen Lebenssituation und den geltenden, gesetzlichen Regelungen im Ausland
  • Vermeidung unnötiger erschaftssteuerlichen Belastungen
  • Bei Immoblilien: Abänderung des maßgebenden, ausländischen Rechts durch Ausübung der Rechtswahl möglich

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Erbvertrages / Testaments möglich
  • Nach Abschluss der Vereinbarungen notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten