Sie sind türkischer Staatsangehöriger und haben sich in Deutschland scheiden lassen?
Sie sind in der Türkei rechtskräftig geschieden und möchten das türkische Urteil auch in Deutschland anerkennen lassen?
Sie möchten Ihr deutsches Scheidungsurteil auch in der Türkei anerkennen lassen?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Einholung der für das Anerkennungsverfahren zwingend notwendigen Urteilsausfertigungen und Beglaubigungen
Übersetzung der deutschen Scheidungsurteile in die türkische Sprache
Einleitung des gerichtlichen Anerkennungsverfahrens in der Türkei
Bei erfolgter Scheidung in der Türkei: Übersetzung des türkischen Scheidungsurteils in die deutsche Sprache und Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Oberlandesgericht
Ziele und Erfolgsaussichten
Vermeidung langer Postwege Deutschland / Türkei durch die Bevollmächtigung der Anwälte vor Ort durch beide Eheleute
Schnelle gerichtliche Anerkennung des deutschen Urteils und damit Erreichung der Rechtskraft der Scheidung auch für die Türkei
Entsprechende Änderung der türkischen Personenstandsregister
Bei erfolgter Scheidung in der Türkei: Rasche Anerkennung des türkischen Scheidungsurteils und Änderung des Familienstandes gegenüber den deutschen Behörden
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
Dauer der Ausstellung der erforderlichen Beglaubigungen ist maßgeblich abhängig von der Mitwirkung der beteiligten Behörden, in der Regel innerhalb weniger Werktage möglich
Dauer des gerichtlichen Anerkennungsverfahrens wird von den Familiengerichten bestimmt
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten