Sprache:

Standorte der Kanzlei:

News und Service:

Scheidungsanerkennung Deutschland und Türkei

Ablauf und Problemstellungen

  • Sie sind türkischer Staatsangehöriger und haben sich in Deutschland scheiden lassen?
  • Sie sind in der Türkei rechtskräftig geschieden und möchten das türkische Urteil auch in Deutschland anerkennen lassen?
  • Sie möchten Ihr deutsches Scheidungsurteil auch in der Türkei anerkennen lassen?

Sofort-Hilfe

Fragen Sie uns in Skype!

Chat with me

Ablauf und Betreuung

  • Einholung der für das Anerkennungsverfahren zwingend notwendigen Urteilsausfertigungen und Beglaubigungen
  • Übersetzung der deutschen Scheidungsurteile in die türkische Sprache
  • Einleitung des gerichtlichen Anerkennungsverfahrens in der Türkei
  • Bei erfolgter Scheidung in der Türkei: Übersetzung des türkischen Scheidungsurteils in die deutsche Sprache und Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Oberlandesgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung langer Postwege Deutschland / Türkei durch die Bevollmächtigung der Anwälte vor Ort durch beide Eheleute
  • Schnelle gerichtliche Anerkennung des deutschen Urteils
    und damit Erreichung der Rechtskraft der Scheidung auch für die Türkei
  • Entsprechende Änderung der türkischen Personenstandsregister
  • Bei erfolgter Scheidung in der Türkei: Rasche Anerkennung des türkischen Scheidungsurteils und Änderung des Familienstandes gegenüber den deutschen Behörden

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Dauer der Ausstellung der erforderlichen Beglaubigungen ist maßgeblich abhängig von der Mitwirkung der beteiligten Behörden, in der Regel innerhalb weniger Werktage möglich
  • Dauer des gerichtlichen Anerkennungsverfahrens wird von den Familiengerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht