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Das türkische Familienrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie sind türkischer Staatsangehöriger und möchten geschieden werden?
  • Sie möchten eine einverständliche, schnelle und kostengünstige Scheidung nach Maßgaben des türkischen Familienrechts durchführen?
  • Sie leben von Ihrem türkischen Ehepartner getrennt und möchten die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Folgesachen wie Aufteilung der Vermögenswerte, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht oder Umgang mit den gemeinsamen Kindern entsprechend dem türkischen Familienrecht regeln?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell gesetzten Ziele und dem geltenden türkischen /russischen Familienrechts
  • Schaffung einer Übersicht über die in der Ehe erwirtschafteten und gegebenenfalls aufzuteilenden Vermögenswerte durch Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung eventueller Unterhaltsansprüche
  • Fertigung einer wirtschaftlich sinnvollen und gerechten Vereinbarung auch abweichend von den gesetzlichen Vorschriften 
  • Vermeidung des gerichtliches Prozesses durch Gestaltung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Sicherung der individuellen Ansprüche entsprechend dem türkischen / russischen Familienrechts
  • Regelung von zukünftigen Unterhaltsleistungen nach der individuellen Lebensstellung
  • Vermeidung eines langwierigen und kostspieligen Scheidungsprozesses durch außergerichtliche Vereinbarung
  • Schaffung des familiären Friedens durch Vermeidung von Konfliktpotenzial

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich
  • Abschluss der Verhandlungen im außergerichtlichen Bereich in der Regel innerhalb weniger Wochen möglich
  • Nach Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung notarielle Beurkundung oder familiengerichtliche Genehmigung notwendig
  • Die Dauer des Scheidungsverfahrens wird durch die Familiengerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht