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Arzthaftungsrecht / Medizinrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie wurden von Ihrem Arzt über mögliche Risiken nicht aufgeklärt?
  • Sie wurden von Ihrem Arzt falsch behandelt? 
  • Ihr Arzt hat im Rahmen einer Operation einen Kunstfehler begangen?
  • Sie möchten Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber Ihrem behandelnden Arzt geltend machen?
  • Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Patienten unzureichend aufgeklärt oder fehlerhaft behandelt zu haben?
  • Sie werden mit Schadenersatzansprüchen und / oder Schmerzensgeldansprüchen konfrontiert?

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Ablauf und Betreuung 

 

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arzt bzw. Patienten gegebenenfalls nach Einsicht in die Behandlungsunterlagen
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der einzelnen Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen 
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Zivilgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen
  • Durchsetzung von Rentenansprüchen je nach Art und Umfang des fehlerhaften ärztlichen Eingriffs
  • Strafrechtliche Verfolgung des verwantwortlichen Arztes
  • Abwehr von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen
  • Strafrechtliche Vertretung des behandelnden Arztes

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung auch in Form eines schriftlichen Gutachtens innerhalb weniger Tage möglich
  • Die Dauer der Einholung eines unabhängigen Gutachtens wird maßgeblich von den zuständigen Gutachterstellen bestimmt
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer desgerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für den Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen für die außergerichtliche Vertretung möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz
  • Volle Kostenerstattung durch die Gegenseite bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich

Ansprechpartner in Sachen Arzthaftungsrecht