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Betäubungsmittel

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Wurden Sie polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, ein Drogendelikt begangen zu haben?
  • Wird Ihnen vorgeworfen, unter Drogen am Straßenverkehr teilgenommen zu haben?
  • Ist gegen Sie im Rahmen eines Verfahrens wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz eine Geldstrafe verhängt worden?
  • Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen eines Drogendeliktes gegen Sie zugelassen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Freispruch
  • Strafmaßminderung
  • Konfliktverteidigung
  • Aufheben der Geldbuße im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen den Bußgeldbescheid
  • Erhalt des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Durch eine Konfliktverteidigung kann ein Verfahren in die Länge gezogen werden, was aus Verteidigungssicht nur angebracht erscheint, wenn die Beweispflicht des Staates dadurch im Sinne des Angeklagten erschwert wird

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich (Erstattung der Gebühren bei Freispruch gesetzliche Gebühren)
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht