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Gewerblicher Rechtsschutz (unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsrecht)

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Ihre Werbemaßnahmen werden durch Ihre Konkurrenz kopiert?
  • Sie möchten gegen unzulässige Werbemaßnahmen vorgehen?
  • Sie möchten Ihre Ansprüche aus einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ("Unlauterer Wettbewerb") geltend machen?
  • Sie möchten die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer eigenen Werbemaßnahmen überprüfen lassen?
  • Ihnen werden wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen vorgeworfen?

Sofort-Hilfe

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Interessen
  • Schaffung von Rechtssicherheit zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten
  • Erstellen von wettbewerbsrechtlichen Gutachten
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
  • Überprüfen von wettbewerbsrechtlichen Verstößen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahrens hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gerichtskostengesetz bestimmt
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich

Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht