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Markenschutz

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie wollen eine Marke anmelden?
  • Sie wollen einen Namen schützen?
  • Sie wollen eine Marke verteidigen?
  • Sie wollen eine Marke registrieren?
  • Sie wollen Markenkonflikte vermeiden?
  • Ihr Markenrecht wurde verletzt?
  • Sie möchten Ihre Markenansprüche außergerichtlich sowie gerichtlich durchsetzen?
  • Ihnen wird vorgeworfene, Markenrechte andere verletzt haben?
  • Sie werden mit Markenansprüchen konfrontiert?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des Markennamens und dessen rechtlicher Überprüfung
  • Anmeldung des Namens und der Marke beim Deutschen Marken – und Patentamt
  • Eintragung und Registrierung der Marke in das Markenregister
  • Überprüfung, ob eine Verletzung des Markenrechts vorliegt
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Markenrechtsverletzungen
  • Außergerichtlich und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Markenrechtsverletzungen
  • Rechtliche Überprüfung der einzutragenden Marke

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Gewährleistung von vollumfänglichem Markenschutz durch Eintrag und Registrierung der Marke in das Markenregister
  • Durchsetzen von Ansprüchen aus Markenrechtsverletzungen Dritter
  • Abwehr von Forderungen durch vorgeworfene Markenrechtsverletzungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Voraussichtliche Dauer für eine Markenanmeldung ca. 4 Monate beim Deutschen Marken- und Patentamt
  • Nach positivem Verlauf der Prüfung erfolgt der kurzfristige Eintrag der Marke in das Register
  • Die Dauer des außergerichtlichen Verfahresn hängt im Wesentlichen von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die zuständigen Gerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Einmalige Kosten in Höhe von mindestens 300,00 EUR für die Anmeldung der Marke beim Deutschen Marken – und Patentamt

Ansprechpartner in Sachen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht