Ausgangssituation und Problemstellungen
- Werden Sie beschuldigt, eine „Scheinehe“ zu führen?
- Befürchten Sie anlässlich des Vorwurfs, eine „Scheinehe“ zu führen, Probleme mit der Ausländerbehörde hinsichtlich Ihrer Aufenthaltsgenehmigung?
- Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 92 a AuslG gegen Sie zugelassen?
- Ist Ihnen ein Aufenthaltstitel entzogen worden?
- Befürchten Sie, ausgewiesen bzw. abgeschoben zu werden?
- Möchten Sie sich scheiden lassen und erneut in Deutschland heiraten?