Möchten Sie gegenüber dem Täter strafrechtlich vorgehen?
Sofort-Hilfe
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Ablauf und Betreuung
Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
Erstatten einer Strafanzeige bzw. Stellen eines Strafantrages
Akteneinsicht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens(ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
Gegebenfalls im Rahmen einer öffentlichen Klage Nebenklage möglich
Ziele und Erfolgsaussichten
Bestimmung der Verteidigungsstrategie
Einleiten eines Ermittlungsverfahrens gegen den Täter durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
Erhebung der öffentlichen Klage
Verurteilung des Täters
Genugtuung
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
Kosten und Gebühren
RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern