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Strafanzeige und Strafantrag

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sind Sie das Opfer einer Straftat?
  • Möchten Sie, dass der Täter ermittelt wird?
  • Möchten Sie gegenüber dem Täter strafrechtlich vorgehen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erst-Beratung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Erstatten einer Strafanzeige bzw. Stellen eines Strafantrages
  • Akteneinsicht nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens(ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Gegebenfalls im Rahmen einer öffentlichen Klage Nebenklage möglich

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Bestimmung der Verteidigungsstrategie
  • Einleiten eines Ermittlungsverfahrens gegen den Täter durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft
  • Erhebung der öffentlichen Klage
  • Verurteilung des Täters
  • Genugtuung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht