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Transportrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie wollen ein Frachtgut befördern lassen und wollen einen Speditionsvertrag oder Frachtvertrag abschließen?
  • Sie haben einen Frachtvertrag oder Speditionsvertrag abgeschlossen und das Frachtgut ist während der Beförderung abhanden gekommen oder wurde beschädigt?
  • Sie werden mit Entschädigungsansprüchen aus dem Frachvertrag / Speditionsvertrag konfrontiert?

Sofort-Hilfe

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfen / Entwerfen eines Speditionsvertrages oder Frachtvertrages anhand gesetzlicher Grundlagen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Verlust oder Beschädigung der Frachtgüter
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Entgeltzahlungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von geltend gemachten Entschädigungsansprüchen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich
  • Die Dauer des außergerichtliches Verafhrens  hängt maßgeblich von der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten ab
  • Die Dauer des gerichtliche Verfahrens wird maßgeblich von den zuständigen Gerichten bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Kosten für die weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Gerichtskostengesetz bestimmt
  • Volle Kostenerstattung bei erfolgreicher Klage / Klageabwehr möglich