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Unterhalt für die Ehefrau oder den Ehegatten

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie leben von Ihrem Ehegatten getrennt oder sind bereits geschieden und verfügen über kein eigenes oder ausreichendes Einkommen?
  • Sie können keine Arbeit aufnehmen, da die gemeinsamen, minderjährigen Kinder bei Ihnen leben oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht sehr hoch sind?
  • Ihr getrennt lebender / geschiedener Ehepartner fordert von Ihnen Unterhalt?
  • Sie zahlen bereits Unterhalt und möchten die Zahlungen zeitlich oder der Höhe nach begrenzen, bzw. ganz einstellen?

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Ablauf und Betreuung

  • Ermittlung des für den Trennungsunterhalt, bzw. den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen durch Aufforderung zur Auskunft
  • Ermittlung des eigenen Unterhaltsbedarfs mittels Gegenüberstellung der eigenen Einnahmen und Ausgaben
  • Berechnung der Unterhaltshöhe
  • Aufforderung zur Zahlung

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung kostenpflichtiger, gerichtlicher Verfahren durch außergerichtliche Einigung
  • Rasche Erwirkung eines rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Unterhaltstitels durch einstweilige Anordnung
  • Durchsetzung des titulierten Unterhaltsanspruches mittels Lohnpfändung
  • Abwehr von ungerechtfertigten oder überhöhten Unterhaltsforderungen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in der Regel zu einer Einigung innerhalb kurzer Zeit
  • Zeitrahmen eines gerichtlichen Verfahrens wird durch die Familiengerichte vorgegeben
  • Erwirkung eines vorläufigen Unterhaltstitels im Wege der einstweiligen Anordnung innerhalb weniger Werktage möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Bei finanzieller Not Gewährung von Verfahrenskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht