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Vesorgungsausgleich

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenrechte ausschließen?
  • Sie möchten den Versorgungsausgleich auf bestimmte Rentenanwartschaften begrenzen?
  • Die Durchführung des Versorgungsausgleiches würde eine unzumutbare Benachteilung darstellen
  • Sie möchten den mit Ihrem Ehepartner notariell beglaubigten Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs anfechten?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Entwerfen einer einvernehmlichen Regelung über den teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Einholung der notariellen Beurkundung als zwingend notwendiges Formerfordernis zur Wirksamkeit des Verzichts

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Vermeidung langwieriger Scheidungsprozesse durch gegenseitigen Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Begrenzung des Versorgunsgausgleichs auf bestimmte Altersrenten
  • Aufhebung eines vertraglichen Verzichts bei unangemessener Benachteiligung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines einvernehmlichen Verzichts möglich
  • Nach Abschluss der Verhandlungen notarielle Beurkundung notwendig
  • Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird maßgeblich durch die Familiengerichte bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten
  • Gesetzlich keine Kostenerstattung möglich, jede Partei trägt die Anwaltsgebühren selbst

Ansprechpartner in Sachen Familienrecht