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Sozialversicherung in der Türkei

Sozialversicherung in der Türkei

Welche Sozialversicherungen gibt es in der Türkei?

Die staatlichen Sozialleistungen in der Türkei fallen wesentlich geringer aus als in Deutschland. So liegt etwa das monatliche Kindergeld bei zirka 10 Euro. Andere Leistungen wie Sozialhilfe oder Pflegeversicherung gibt es (noch) nicht. Um alte und pflegebedürftige Menschen kümmert sich in der Regel die Familie.

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Die wichtigsten Sozialversicherungen in der Türkei

Arbeiter und Angestellte mit einem Arbeitsvertrag bei einem türkischen Unternehmen werden über ihren Arbeitgeber bei der SSK (Sosyal Sigortalar Kurumu) versichert. Beamte und Angestellte in öffentlichen Betrieben sind bei der Emekli Sandığı versichert. Für Selbstständige sowie Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ist die Bağ-Kur zuständig. Die Versicherungen bieten Schutz bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Behinderungen, Berufskrankheiten sowie eine (meist geringfügige) Altersversorgung. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland beschäftigt sind. Sie können weiterhin ihre Mitgliedschaft bei der deutschen Sozialversicherung beibehalten.

Ausführliche Informationen:

Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı
Türkisches Ministeriums für Arbeit und Soziales
www.calisma.gov.tr

 

Sosyal Sigortalar Kurumu
Türkische Sozialversicherungsanstalt
www.ssk.gov.tr

Modernisierung der Sozialversicherung in der Türkei

Das Sozialsystem soll verbessert werden. Dazu verabschiedete das türkische Parlament im April 2006 gegen teils starken Widerstand aus der Bevölkerung und seitens der Gewerkschaften zwei Gesetze zur sozialen Sicherung. Die neuen Gesetze betreffen die Reform der Renten- und Krankenversicherung sowie die Einführung einer Beihilfe zum Lebensunterhalt von Bedürftigen (ähnlich der Sozialhilfe). Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung einer einzigen Sozialversicherungsanstalt. Sie soll die bisherigen drei Einrichtungen Emekli Sandığı, Bağ-Kur und Sosyal Sigortalar Kurumu unter einem Dach vereinigen. Als Mantel wurde hierzu mit Gesetz vom 20.05.2006 die Sosyal Güvenlik Kurumu gegründet.

 

Krankenversicherung und Hausarztsystem

Zudem soll eine flächendeckende Krankenversicherung mit einem Hausarztsystem eingeführt werden. Bisher konnten die beiden Gesetze (Gesetz zur Sozialversicherungsanstalt und Gesetz zur Sozial- und Allgemeinen Gesundheitsversicherung) jedoch noch nicht umgesetzt werden.

Ergänzende Sozialleistungen der Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber, insbesondere größere Unternehmen, gewähren ihren Beschäftigten zusätzliche Leistungen im sozialen und medizinischen Bereich. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsärzte und Krankenstationen oder freiwillige Zahlungen im Krankheits- und Todesfall und vieles mehr. Als Arbeitnehmer sind Sie in der Türkei über ihren Arbeitgeber auch unfallversichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit möglicher Unfälle.

Krankenversicherung

Ausschließlich Grundversorgung

Die staatliche türkische Sozialversicherung gewährt den Versicherten eine minimale medizinische Grundversorgung. Sie schließt zwar eine kostenlose Behandlung in den staatlichen Krankenhäusern ein, doch diese sind oft dürftig ausgestattet. Zudem gibt es lange Wartelisten. Sehr gut hingegen ist die Versorgung in den teuren privaten Kliniken und Arztpraxen.

 

Eigenanteile bei Arzneimitteln

Bei Arzneimitteln muss jeder Versicherte grundsätzlich einen Eigenanteil von 20 Prozent (Rentner 10 Prozent) tragen. Zudem müssen viele medizinische Leistungen vollständig selbst bezahlt werden, wie teurere Medikamente und moderne Untersuchungsverfahren.

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Arbeitnehmer haben ab dem dritten Krankheitstag einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hierfür müssen Sie im letzten Jahr vor der Erkrankung 120 Tage Beiträge entrichtet haben. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich aus dem Durchschnitt der Lohnzahlungen in den letzten vier Monaten: Bei stationärer Behandlung wird hiervon die Hälfte ausgezahlt, bei ambulanter Behandlung sind es zwei Drittel - höchstens 18 Monate lang. Bei Unfällen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit haben die Versicherten Anspruch auf eine monatliche Rente. Bei Unfällen mit Todesfolge erhalten die Hinterbliebenen monatliche Bezüge.

Arbeitslosenversicherung

Das in der Türkei erst 1999 eingeführte Gesetz zur Arbeitslosenversicherung sieht grundsätzlich zwei Arten von Leistungen vor: Arbeitslosengeld und Qualifizierungsmaßnahmen. Laut Weltbank erhalten jedoch bislang nur vier Prozent der Arbeitslosen auch tatsächlich Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds.

 

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten vier Monate und beträgt 50 Prozent des Durchschnittslohns. Allerdings darf die Leistung des Arbeitslosengeldes nicht höher als der Mindestlohn (562,50 YTL/301 Euro für Arbeitnehmer über 16 Jahren, 2007) sein.

 

Leistungsdauer

Die Leistungsdauer richtet sich danach, wie viele Tage der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren Beiträge entrichtet hat: Bei 600 Tagen Betragszahlung besteht ein Anspruch auf 180 Tage, bei 900 Tagen auf 240 Tage und bei 1080 Tagen maximal auf 300 Tage. Zudem muss der Arbeitnehmer die letzten 120 Tage vor dem Leistungsbezug ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Für die Dauer des Leistungsbezugs übernimmt die Arbeitslosenversicherung die Beiträge zur Kranken- und Mutterschutzversicherung.

Rentenversicherung

für Arbeiter / Angestellte:

Sosyal Sigortalar Kurumu (SSK)

yurtdisi@ssk.gov.tr

www.ssk.gov.tr

 

für Beamte / Angestellte
im öffentlichen Dienst

Emekli Sandığı
bilgi@emekli.gov.tr

www.emekli.gov.tr

 

für Selbstständige
incl. Landwirtschaft:

Bağ-Kur

Bagkur@Bagkur.gov.tr

www.Bagkur.gov.tr

Rentenversicherung

Rentenanspruch

Aktuell kann in der Türkei ein Mann nach 23 Beitragsjahren mit 44, eine Frau nach 18 Beitragsjahren mit 40 Jahren in Rente gehen. Die Leistungen der Rentenversicherung bestehen aus einer monatlich ausgezahlten Altersrente oder einer Auszahlung der geleisteten Beiträge, wenn kein Anspruch auf Rente erworben wurde. Neben dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters kann auch eine festgelegte Versicherungsdauer zum Bezug einer Rente berechtigen.

 

Höhe der Renten und Eintrittsalter

Die Rentenhöhe variiert in der Türkei beträchtlich. Obwohl sie regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst wird, liegt sie gegenwärtig deutlich unter dem Existenzminimum. Die Reform der Renten- und Krankenversicherung sieht vor, dass Männer bei 9.000 Beitragstagen (ca. 25 Beitragsjahre) mit 60 Jahren und Frauen bei 7.000 Beitragstagen (ca. 19 Beitragsjahre) mit 58 Jahren Rente beziehen können.

 

Ab dem Jahr 2035 soll das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen einheitlich 65 Jahre betragen. Die Rentenhöhe soll bei 25 Beitragsjahren bis zum Jahr 2041 auf 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts festgesetzt werden. Als Berechnungsbasis für Rentenerhöhungen soll der Verbraucherpreisindex herangezogen werden.

 

Nachträgliche Einzahlung

Dıe Beiträge in die türkische Rentenversicherung SSK können auch nachträglich eingezahlt werden. Das gilt auch für den nicht berufstätigen Ehepartner. Je Versicherungstag sind dies 5 US-Dollar. Voraussetzung ist, dass dauerhaft in die Türkei übergesiedelt wird. Der Antrag muss bis spätestens zwei Jahre nach der Einreise gestellt werden. Für die Zahlung der Beiträge gibt es keine Fristen. Übrigens besteht in der Türkei generell für jeden die Möglichkeit, sich in die türkische Rentenversicherung 'einzukaufen'. Anträge sind an die SSK (www.ssk.gov.tr) zu richten, für nicht berufstätige Ehepartner an die Bağ-Kur (www.Bagkur.gov.tr).

Wichtig

Das Lohn- und Gehaltsniveau in der Türkei ist in vielen Bereichen noch niedrig. Die branchenbezogenen und geographischen Unterschiede sind allerdings groß. Die gesetzlichen Mindestlöhne waren im Jahre 2009 bei ca. 325,00 Euro. Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers für seine Beschäftigten, wie Mittagessen oder Sammeltransporte von der Arbeitsstelle zum Wohnort sind verbreitet.

Abgabeverfahren

Arbeitgeber führen für ihre Arbeitnehmer in der Türkei, die in der SSK (Sosyal Sigortalar Kurumu) versichert werden, Sozialversicherungsbeiträge ab. Hierzu ist eine Anmeldung durch den Arbeitgeber vorzunehmen, die spätestens einen Tag vor Arbeitsaufnahme erfolgen muss, es sei denn, es handelt sich um die erstmalige Anmeldung eines Arbeitnehmers, für die dem Arbeitgeber dann eine Monatsfrist eingeräumt wird.

 

Entsendung deutscher Arbeitnehmer in die Türkei

Im Falle der Entsendung ausländischen Personals durch ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland kann das ausländische Personal unter bestimmten Voraussetzungen auf der Basis des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens auch Mitglied in der deutschen Sozialversicherung bleiben. Sind Sozialversicherungsbeiträge in der Türkei abzuführen, so ist der Satz mit 21,5 % Arbeitgeber- und 14,5 % Arbeitnehmeranteil recht hoch.

 

Bestandteile der Leistung sind Rentenversicherung, Mutterschutz und Kindergeld sowie Arbeitslosenversicherung. Als Mutterschaftsurlaub sind gesetzlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt vorgesehen, wobei es der Arbeitnehmerin möglich ist, eine andere Aufteilung dieses Zeitraums zu wählen. Nach Ablauf dieses Zeitraums können erwerbstätige Mütter weitere 6 Monate Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, der dann jedoch unbezahlt gewährt wird.