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Deutsches und türkisches Handels- und Gesellschaftsrecht

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Möchten Sie eine Personengesellschaft gründen?
  • Möchten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen?
  • Streben Sie eine Kooperation oder einen Zusammenschluss mit Ihren nationalen oder internationalen Geschäftspartnern an?
  • Möchten Sie eine Unternehmensnachfolge regeln?
  • Bestehen Streitigkeiten im Rahmen des Innen- oder Außenverhältnisses Ihres Unternehmens?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell angestrebten Ziele
  • Überprüfen / Entwerfen eines Gesellschaftsvertrages bzw. einer Satzung anhand gesetzlicher Grundlagen
  • Erläuterung der unterschiedlichen Möglichkeiten von Zusammenschlüssen insbesondere unter Berücksichtigung von Haftungsfragen, Zusammensetzung des Kapitals und Geschäftsführung
  • Konkrete Abgrenzung der einzelnen Personen- und Kapitalgesellschaftsformen

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Maximierung der wirtschaftlichen Interessen
  • Wahl einer Gesellschaftsform, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gleichermaßen gerecht wird
  • Regelung von offenen Fragen oder Streitigkeiten im Innenverhältnis der Gesellschaft
  • Geltendmachen oder Abwehr von Forderungen betreffend das Außenverhältnis der Gesellschaft
  • Schaffung von Rechtssicherheit zur Vermeidung von zukünftigen Streitigkeiten
  • Herbeiführung des Vertragsfriedens

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Detaillierte Beratung, auch in Form eines schriftlichen Gutachtens, nach Vorlage der erforderlichen Daten innerhalb weniger Werktage
  • Vertretung bei Verhandlungsführungen kurzfristig möglich

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung zu günstigen Honorarpauschalen möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für die Mandanten
  • Vereinbarung von Stundensätzen bzw. fairen Honorarpauschalen möglich
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Auf Wunsch Erstellen von detaillierten Kostenvoranschlägen möglich

Ansprechpartner in Sachen nationales und internationales Wirtschaftsrecht