Unsere Beratungshonorare berechnen wir auf Grundlage der so genannten Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Laut der Verordnung werden bei der Honorar-Festlegung u.a. das wirtschaftliche Potential des Mandanten, der Gegenstandswert bzw. der Stundenaufwand berücksichtigt. Gern erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot.