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Abmahnung

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
  • Möchten Sie dagegen vorgehen?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Kommt kein außergerichtliches Ergebnis zustande, gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Stärkung der Position in einem sich gegebenenfalls später anbahnenden Kündigungsschutzverfahren
  • für den Arbeitnehmer: Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • für den Arbeitgeber: Aufrechterhaltung der Abmahnung, gegebenenfalls zur Vorbereitung einer außerordentlichen Kündigung
  • Wiederherstellung des betrieblichen Friedens
  • Herbeiführung der Rechtssicherheit bereits im vorgerichtlichen Stadium

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht