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Arbeitszeugnis

Ausgangssituation und Problemstellung

  • Haben Sie kein oder ein zu schlechtes Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten?
  • Möchten Sie gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen?
  • Möchten Sie sich die wirkliche Bedeutung Ihres Zeugnisses gemäß der Zeugnissprache erklären lassen?

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Ablauf und Betreuung:

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens gegenüber Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Bei Ausbleiben des außergerichtlichen Ergebnissses gegebenenfalls Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten:

  • Abänderung des Zeugnisses und damit gegebenenfalls bessere Bewerbungschancen als Arbeitnehmer
  • Erstellen eines juristisch einwandfreien Zeugnisses und damit Rechtssicherheit für Arbeitgeber
  • Herstellen des betrieblichen Friedens bei Zwischenzeugnissen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer:

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Weitergehende, auch schriftliche Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Gerichtliche Vertretung: Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos
  • Außergerichtlich und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die Vertretungskosten selbst
  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten
  • bei finanzieller Not Übernahme der Anwaltsgebühren durch Prozesskostenhilfe möglich

Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht und Sozialrecht