Sprache:

Standorte der Kanzlei:

News und Service:

Erbschein

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie haben ein Grundstück geerbt und möchten sich im Gundbuch als Eigentümer eintragen lassen?
  • Sie möchten sich von der Sparkasse oder der Bank das geerbte Sparvermögen auszahlen lassen oder Verfügungen über das Konto des Verstorbenen treffen?
  • Sie möchten Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?

Sofort-Hilfe

Fragen Sie uns in Skype!

Chat with me

Ablauf und Betreuung

  • Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des vorliegenden Testaments, ob und zu welchem Anteil ein Anspruch auf das Erbe entstanden ist
  • Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinsantrages durch Ermittlung bzw. Ausschluss möglicher Miterben, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem genealogischen Institut
  • Zusammenstellung der für den Erbscheinsantrag erfolderlichen Nachweise

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Ausstellung des Erbscheins als rechtlich wirksamer Nachweis der eigenen Erbenstellung
  • Vermeidung von kostenpflichtigen und langwierigen, gerichtlichen Klagen im Hinblick auf das Erbrecht
  • Aussetzung bereits anhängiger Prozesse, bei denen ebenfalls die Erbenstellung geklärt werden soll

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer der außergerichtlichen Vorbereitung des Erbscheinsantrages ist maßgeblich von dem Umfang der einzuholenden, zwingend erforderlichen Urkunden und der Mitarbeit der beteiligten Behörden abhängig 
  • Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinsverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • gerichtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos