Sie haben ein Grundstück geerbt und möchten sich im Gundbuch als Eigentümer eintragen lassen?
Sie möchten sich von der Sparkasse oder der Bank das geerbte Sparvermögen auszahlen lassen oder Verfügungen über das Konto des Verstorbenen treffen?
Sie möchten Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen?
Sofort-Hilfe
Fragen Sie uns in Skype!
Ablauf und Betreuung
Überprüfung anhand des Sachverhaltes bzw. des vorliegenden Testaments, ob und zu welchem Anteil ein Anspruch auf das Erbe entstanden ist
Vorbereitung des erforderlichen Erbscheinsantrages durch Ermittlung bzw. Ausschluss möglicher Miterben, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem genealogischen Institut
Zusammenstellung der für den Erbscheinsantrag erfolderlichen Nachweise
Ziele und Erfolgsaussichten
Ausstellung des Erbscheins als rechtlich wirksamer Nachweis der eigenen Erbenstellung
Vermeidung von kostenpflichtigen und langwierigen, gerichtlichen Klagen im Hinblick auf das Erbrecht
Aussetzung bereits anhängiger Prozesse, bei denen ebenfalls die Erbenstellung geklärt werden soll
Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer
Die Dauer der außergerichtlichen Vorbereitung des Erbscheinsantrages ist maßgeblich von dem Umfang der einzuholenden, zwingend erforderlichen Urkunden und der Mitarbeit der beteiligten Behörden abhängig
Die Dauer des gerichtlichen Erbscheinsverfahrens wird durch das Nachlassgericht bestimmt
Kosten und Gebühren
Erstberatung für Verbraucher für maximal EUR 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
gerichtliche Vertretung im Erbscheinsverfahren: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder pauschale Honorarvereinbarung mit frühzeitiger Einschätzung des zu erwartenden Kostenrisikos