Das Grundgesetz (Artikel 19 Absatz 4) garantiert das Recht auf Überprüfung aller behördlichen Maßnahmen und Handlungen. Das Steuerstreitverfahren wird in der Regel mit einem Einspruch gegen die betreffende Maßnahme (z.B. einen Steuerbescheid) eingeleitet.
In der Regel wird der zuständige Sachbearbeiter die Angelegenheit selbst erneut überprüfen und ggf. die betreffende Entscheidung korrigieren. Bei komplexeren Fällen werden auf Seiten der Finanzbehörden sog. Rechtsbehelfsstellen (RBST) tätig. Sollte auch die RBST die ursprüngliche Entscheidung der Finanzbehörde bestätigen, ist ein gerichtliches Steuerstreitverfahren notwendig.
Die Klage gegen Entscheidungen der Finanzämter erfolgt vor dem jeweils zuständigen Finanzgericht. Bei Steuerstrafverfahren werden jedoch die Strafrichter bzw. Strafkammern der Amts- und Landgerichte zuständig.
Bei Problemfällen unterstützen wir sie gerne bei der Überprüfung von Steuerbescheiden, bewerten die Erfolgsaussichten einer Klage und leiten diese ggf. ein. Bei Bedarf übernehmen wir ebenfalls die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
Steuerberater, Dipl.-Kfm (Univ.) Bernhard Hofer
E-Mail: hofer@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0