Sprache:

Standorte der Kanzlei:

News und Service:

Home > Sie befinden sich dort gc.private-services > Steuerberatung > Steuerstreitverfahren

Steuerstreitverfahren

Gerichtliche und außergerichtliche Steuerstreitverfahren

Auch bei steuerrechtlichen Angelegenheiten genießen Sie den kraft des Grundgesetzes geltenden Rechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen. Wir vertreten Sie dabei sowohl bei außergerichtlichen Steuerstreitverfahren (also bei "Einsprüchen") als auch bei gerichtlichen Steuerstreitverfahren durch alle Instanzen.

Sofort-Hilfe

Fragen Sie uns in Skype!

Chat with me

Außergerichtliches Steuerstreitverfahren

Das Grundgesetz (Artikel 19 Absatz 4) garantiert das Recht auf Überprüfung aller behördlichen Maßnahmen und Handlungen. Das Steuerstreitverfahren wird in der Regel mit einem Einspruch gegen die betreffende Maßnahme (z.B. einen Steuerbescheid) eingeleitet.

In der Regel wird der zuständige Sachbearbeiter die Angelegenheit selbst erneut überprüfen und ggf. die betreffende Entscheidung korrigieren. Bei komplexeren Fällen werden auf Seiten der Finanzbehörden sog. Rechtsbehelfsstellen (RBST) tätig. Sollte auch die RBST die ursprüngliche Entscheidung der Finanzbehörde bestätigen, ist ein gerichtliches Steuerstreitverfahren notwendig.

Gerichtliches Steuerstreitverfahren

Die Klage gegen Entscheidungen der Finanzämter erfolgt vor dem jeweils zuständigen Finanzgericht. Bei Steuerstrafverfahren werden jedoch die Strafrichter bzw. Strafkammern der Amts- und Landgerichte zuständig.
    
Bei Problemfällen unterstützen wir sie gerne bei der Überprüfung von Steuerbescheiden, bewerten die Erfolgsaussichten einer Klage und leiten diese ggf. ein. Bei Bedarf übernehmen wir ebenfalls die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Steuern