Sprache:

Standorte der Kanzlei:

News und Service:

Vermächtnis

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sie möchten einer Ihnen nahestehenden Person etwas auf Ihrem Nachlass vermachen, ohne diese dabei als Erben einzusetzen?
  • Sie möchten einem Erben einen bestimmten Vermögenswert vermachen, ohne Beeinflussung seines gesetzlichen Erbteils?
  • Sie möchten Ihren Anspruch aus dem Vermächtnis gegenüber den Erben geltend machen?

Sofort-Hilfe

Fragen Sie uns in Skype!

Chat with me

Ablauf und Betreuung

  • Beratung hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten der Zuwendung durch Vermächtnis
  • Erarbeitung eines Testaments / Erbvertrags in der individuell gewünschten Weise
  • Aufforderung der Erben zur Herausgabe des vermachten Vermögensgegenstands oder Einräumung der vermachten Rechte

Ziel und Erfolgsaussichten

  • Gezielte Verteilung einzelner Vermögensgegenstände oder Nutzungsrechte außerhalb der Erbfolge entsprechend der individuellen Lebenssituation 
  • Beteiligung nahestehender, nicht verwandter Personen am Nachlass
  • Vermeidung langwieriger und kostspieliger Klageverfahren durch außergerichtliche Regelung der Herausgabe / Auszahlung des Vermächtnisses
  • Kommt keine außergerichliche Einigung zustande: gerichtliche Durchsetzung des Anspruches gegenüber den Erben

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung und Vertretung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Kurzfristiger Entwurf eines Testaments / Erbvertrags möglich
  • Bei Abschluss des Erbvertrags notarielle Beurkundung notwendig

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung für Verbraucher maximal für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Kosten der weitergehenden, auch schriftlichen Beratung und Vertretung je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Mandanten
  • Faire Honorarpauschalen zur frühzeitigen Einschätzung des Kostenrisikos werden angeboten