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Steuerstrafverfahren

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Werden Sie beschuldigt, eine Steuerstraftat begangen zu haben?
  • Wurden Sie zur polizeilichen Vernehmung geladen und möchten gegebenenfalls die Aussage verweigern?
  • Wurden Sie bereits polizeilich vernommen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Steuerstraftat gegen Sie zugelassen?
  • Wurde parallel dazu noch ein Verfahren vor dem Finanzamt eingeleitet?

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Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens Ihrer Person im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft (ist nur durch den Rechtsanwalt möglich! Sie selbst haben nach aktueller Rechtslage kein Recht zur Akteneinsicht!)
  • Akteneinsicht beim Finanzamt
  • Eingehende Beratungsphase nach Akteneinsicht mit Festlegung der Zielsetzungen
  • Erfüllung der Darlegungspflicht des Steuerpflichtigen zur Vermeidung von Nachteilen
  • Gebrauchmachen vom Aussageverweigerungsrecht nur in Ausnahmefällen
  • Bei ungünstiger Beweislage Mitwirken an der Sachhaltsaufklärung in Form der Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung
  • Grundsätzlich sind die beiden Phasen (vorgerichtliche Phase und gerichtliche Phase) zu unterscheiden

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Freispruch
  • Einstellung des Verfahrens
  • Vermeidung weiterer Ermittlungen im Falle stark belastender Beweislage durch möglichst frühzeitige Absprachen
  • Vermeidung von Untersuchungshaft durch taktische Vereinbarungen mit der Steuerfahndung
  • Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Einstellung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder nach  Verständigung über einen Strafbefehl
  • Strafmaßminderung

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Die Dauer des Strafverfahrens wird maßgeblich von den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bestimmt
  • Verständigung über einen Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft in der Regel nach einigen Wochen

Kosten und Gebühren

  • Eine Abrechnung vorgerichtlich
  • RVG oder Honorarvereinbarung über den Sätzen des RVG, insbesondere in Fällen, deren Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung für den Betroffenen einen aufwändigeren Einsatz des RA erfordern
  • Erstattung der Gebühren bei Freispruch: gesetzliche Gebühren

Ansprechpartner in Sachen Strafrecht