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Strafrecht

Grundlegende Informationen zum Strafrecht

(mit Strafverteidigung und Strafvollstreckungsrecht)

Auf dem Gebiet des Strafrechts vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mandanten gegenüber Polizei, Staatsanwälten und den Strafgerichten. Bei laufenden Ermittlungsverfahren, erkennungsdienstlichen Maßnahmen oder Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter beraten und vertreten wir Sie umfassend.

Grundlegende Informationen zum Strafrecht

Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Befindet sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten?
  • Ist die Existenz Ihres Unternehmens bedroht?
  • Ist Ihr Unternehmen überschuldet oder droht die Zahlungsunfähigkeit Ihres Unternehmens
  • Versuchen Sie bereits, mit Geldern aus Ihrem Privatvermögen Ihr Unternehmen aufrecht zu erhalten?
  • Ist bereits ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Ihre Person eingeleitet worden?
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Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Werden Sie beschuldigt, eine Steuerstraftat begangen zu haben?
  • Wurden Sie zur polizeilichen Vernehmung geladen und möchten gegebenenfalls die Aussage verweigern?
  • Wurden Sie bereits polizeilich vernommen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen einer Steuerstraftat gegen Sie zugelassen?
  • Wurde parallel dazu noch ein Verfahren vor dem Finanzamt eingeleitet?
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Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Wurden Sie polizeilich vernommen?
  • Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
  • Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit  begangen?
  • Hat das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Sie zugelassen?
  • Sind Sie bereits wegen einer Straftat verurteilt?
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Ausgangssituation und Problemstellungen

  • Sind Sie vertraglich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Geschäftsführer einer GmbH?
  • Sind Sie gesetzlich zur Betreuung fremder Vermögensinteressen verpflichtet, z.B. als Betreuer oder Insolvenzverwalter?
  • Sind Sie geschäftsführender Alleingesellschafter einer GmbH?
  • Fürchten Sie insofern aufgrund eines möglicherweise strafbaren Verhaltens die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung?
  • Ist bereits ein Strafverfahren wegen Untreue gegen Ihre Person eingeleitet worden?
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