Spezielle Services für Banken
Für unsere Recherchen berechnen wir eine einmalige Pauschalgebühr in Höhe von eins vom Hundert des Ausfallvolumens zzgl. gesetzlicher MwSt. mit einer Deckelung nach unten und oben.
Für die gesamte Anwaltstätigkeit beanspruchen wir gemäß Honorarvereinbarung zehn vom Hundert der Ausfallsumme zzgl. gesetzlicher MwSt. ebenfalls mit einer Deckelung nach unten. Bei hohen Forderungsbeträgen kann das Honorar im Einzelfall ausgehandelt werden.
Zusätzlich werden nach Aufwand ein bis drei vom Hundert des Gegenstandswertes Gerichtsgebühren fällig, die gesondert abgerechnet werden.
E-Mail: hemam@gencer-coll.de • Tel. +49-(0)-911-37 66 76-0